Meldungen
Warnung vor vermeintlichen Anrufen des Versorgungswerkes
Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) hat mitgeteilt, dass Mitglieder ärztlicher Versorgungswerke derzeit Telefonanrufe Dritter erhalten, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerkes ausgeben. Ziel dieser Anrufe ist es offenbar, an persönliche Daten der Mitglieder zu gelangen.
Mitgliedermagazin 2021
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Dr. Liane Hauk-Westerhoff in ABV-Vorstand gewählt
Die Delegierten der 43. Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) haben am 21. November 2020 in einer Videokonferenz die Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung-Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Liane Hauk-Westerhoff, in den Vorstand der ABV gewählt.
Mitgliedermagazin 2020
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Kilger zu den Grundrentenplänen der Koalition und der Kritik der Deutschen Rentenversicherung
Zu dem Koalitionsentwurf für eine Grundrente und der an ihm durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geübten Kritik erklärt der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), RA Hartmut Kilger:
Aktuelle Leistungsanpassungen 2020
Die Kammerversammlung hat in 2019 auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 beschlossen, die laufenden Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2020 nicht zu erhöhen.
Angstmache aus Geschäftsinteresse?
Der Vermögensverwalter Markus Richert hat auf den Finanzplattformen Finanzen.net und wallstreet:online einen Text veröffentlicht, der Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen animieren soll, vorzeitige Altersrente zu beziehen und die ersparten Beiträge in alternative Geldanlagen zu investieren.
Wieder zu Zweit
Ab dem 1. Juli ist die Position des Geschäftsführers für den Bereich Kapitalanlage der Ärzteversorgung Niedersachsen wieder besetzt. Diese Aufgabe übernimmt Andreas Körner, der viele Jahre CEO der Nomura Asset Management Deutschland war.
Sonderausgabenabzug – Maximalbetrag 2018
Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.
Sonderausgabenabzug – Maximalbetrag 2017
Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.