Beim Tod eines Mitglieds wird ein Sterbegeld gezahlt. Dieses beträgt 500,00 €, jedoch höchstens das Dreifache der dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes zustehenden monatlichen Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente. Es fällt nicht in den Nachlass.
Das Sterbegeld steht nacheinander zu:
Den Antrag auf Sterbegeld finden Sie hier.