Unsere Aufgabe

Aufgabe der Ärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.

Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Kinderzuschuss
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbegeld
  • Übertragung der Versorgungsabgabe

Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für:

  • Rehabilitationsmaßnahmen

gewährt werden.

Gesetzliche Grundlage für die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 2 Nr. 6 Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (HeilBerG M-V).