Willkommen bei der
Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Seit über 30 Jahren sind wir als Einrichtung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern für unsere Mitglieder und deren Familienangehörige ein verlässlicher Ansprechpartner für die Zukunftssicherung. Als berufsständisches Versorgungswerk zählt die Gewährung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten zu unseren Hauptaufgaben. Der ständige Zugang von neuen Mitgliedern ermöglicht Kontinuität und damit Versorgungssicherheit.
Elektronisches GRV-Befreiungsverfahren
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sogenannte Befreiungsanträge, online gestellt werden. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihren Befreiungsantrag in nur wenigen Schritten stellen.
Hier geht es zum elektronischen Befreiungsantrag.
Die aktuellen Themen in der Übersicht
3,74 % beträgt die Rentenerhöhung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum 1. Juli 2025. Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern hat ihre Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2025 um 1,50 % erhöht. Warum die Ärzteversorgung den Vergleich mit der DRV gleichwohl keineswegs scheuen muss und die Ausgangsrenten des Versorgungswerkes in der Regel höher sind als die der DRV erfahren Sie hier.
Dr. Wilfried Schimanke, Mitglied des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern, wurde die Ehrennadel der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen.
Von der Altersrente über die Berufsunfähigkeits- bis zur Hinterbliebenenrente: Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist Ihre Partnerin für Zukunftssicherung. Doch welche Vorteile bietet das Versorgungswerk eigentlich?
Ziel der Kapitalanlage der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist es, langfristig eine Rendite über dem Rechnungszins zu erwirtschaften und zusätzliche Leistungserhöhungen zu ermöglichen.