Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit

Solange Sie als Mitglied der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Ihren ärztlichen Beruf nicht ausüben, sind Sie von der Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ausgenommen.

Haben Sie bereits aus vorhergehenden Zeiten einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern erworben, werden Sie Pflichtmitglied.