Achtung: Energiepreispauschale möglicherweise auch ohne Auszahlung besteuert – Steuerbescheid prüfen k.rohloff2023-07-25T13:46:30+02:0025. Juli 2023| Wir haben erste Hinweise darauf, dass die Energiepreispauschale in einzelnen Fällen besteuert wurde, obwohl sie nicht gezahlt wurde. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Steuerbescheid mit Ihrem Steuerberater dahingehend zu prüfen.