Die Bundesregierung hat zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale unter anderem für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300,00 € beschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt auf seiner Internetseite, dass Rentnerinnen und Rentner berufsständischer Versorgungswerke keinen Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale haben.

Da die berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Landesrecht beruhten sei es eine Frage, die auf Landesebene beantwortet werden müsse, ob Rentnerinnen und Rentner dieser Versorgungswerke eine Energiepreispauschale erhielten.

Zwar liegt die Alterssicherung der freien Berufe in der Kompetenz der Länder, jedoch ist die Energiepreispauschale keine Rentenleistung. Sie rekurriert nicht auf zuvor entrichtete Beiträge. Die Energiepreispauschale ist eine allgemeine, pauschale Staatshilfe zur Tragung der stark erhöhten Energiekosten. Es handelt sich um Bundesmittel, die durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden und somit um Mittel aus Steuern, die auch von Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke entrichtet werden.

Rentnerinnen und Rentner der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern haben sich zu diesem Thema an das Versorgungswerk gewendet, da sie die Sichtweise der Bundesregierung nicht nachvollziehen können und für ungerecht halten.

Für diese Unzufriedenheit und den Unmut hat die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern vollstes Verständnis, wenngleich sie nicht der geeignete Adressat ist, da es sich bei der Energiepreispauschale nicht um eine Rentenleistung handelt.

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), Spitzenverband der berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland, hat Kontakt mit Politik und Ministerien aufgenommen, und auf die Gleichheitsproblematik gemäß Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz hingewiesen.

Informationen zum aktuellen Sachstand erhalten Sie hier auf der Internetseite der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern.