Geschäftsjahr kompakt
Ab sofort steht Ihnen unter „Zahlen und Fakten“ der Kurzbericht „Geschäftsjahr kompakt 2023“ zur Verfügung.
Der Kurzbericht fasst wichtige Informationen des Geschäftsberichtes zusammen.
Viel Spaß beim Lesen!
Ab sofort steht Ihnen unter „Zahlen und Fakten“ der Kurzbericht „Geschäftsjahr kompakt 2023“ zur Verfügung.
Der Kurzbericht fasst wichtige Informationen des Geschäftsberichtes zusammen.
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Dr. Wilfried Schimanke, Mitglied des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern, wurde die Ehrennadel der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verliehen. Er wurde damit für sein außergewöhnliches Engagement in der ärztlichen Selbstverwaltung geehrt. Bereits seit ihrer Gründung engagiert sich Herr Dr. Schimanke ehrenamtlich in der Ärztekammer. Auch in der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern setzt sich Herr Dr. Schimanke bereits seit über 20 Jahren für seinen Berufsstand ein. Dieses bemerkenswerte Engagement verdient große Anerkennung!
Herzlichen Glückwunsch zur Verleihung der Ehrennadel!
Foto: ÄKMV
Von der Altersrente über die Berufsunfähigkeits- bis zur Hinterbliebenenrente: Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist Ihre Partnerin für Zukunftssicherung. Doch welche Vorteile bietet das Versorgungswerk eigentlich?
Keine Wartezeiten
Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern kennt keine Wartezeiten. Was heißt das? Bereits mit Ihrer ersten Zahlung erwerben Sie sämtliche Leistungsansprüche. Dies kann insbesondere beim Berufsunfähigkeitsschutz von entscheidender Bedeutung sein.
Keine Hinzuverdienstgrenze
Zudem gibt es für Sie, die Mitglieder der Ärzteversorgung, keine Hinzuverdienstgrenzen beziehungsweise keine Anrechnung von Einkommen. Beziehen Sie eine (vorgezogene) Altersrente, können Sie weiterhin unbegrenzt Einkünfte erzielen, ohne dass diese auf die Rente angerechnet werden.
Berufsschutz und Hochrechnung bis zum 55. Lebensjahr
Im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet das Versorgungswerk vollständigen Berufsschutz. Das betroffene Mitglied kann somit nicht auf berufsfremde Tätigkeiten verwiesen werden. Und der Berufsunfähigkeitsschutz der Ärzteversorgung bietet einen weiteren Vorteil: Bei Berechnung Ihrer Leistungshöhe wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren derzeitigen Beitrag bis zum 55. Lebensjahr in gleicher Höhe weitergezahlt hätten.
Kinderzuschuss
Berufsunfähigkeits- sowie Altersrentnerinnen und -rentner können zusätzlich zu ihrer Rente einen Kinderzuschuss erhalten. Dieser beträgt für Berufsunfähigkeitsrentnerinnen und -rentner 10,00 % und für Altersrentnerinnen und -rentner 5,00 %.
Keine Anrechnung von Einkommen
Auch auf die Hinterbliebenenrente werden weitere Einkommen nicht angerechnet. Dies gilt auch bei gleichzeitigem Bezug einer eigenen Rente von einem Versorgungswerk und/oder aus einer Witwen- oder Witwerrente.
60 % Witwen- beziehungsweise Witwerrente
Mit einer Höhe von 60,00 % der Bezugsrente ist die Witwen- und Witwerrente der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise hoch.
Sterbegeld
Ehepartnerinnen und -partner beziehungsweise Kinder von verstorbenen Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld.
Im Rahmen der Digitalisierung des Befreiungsverfahrens von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es eine Verzögerung.
Zum Jahreswechsel 2025 war vorgesehen, dass die DRV Antragsergebnisse elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt. Dieses digitale Verfahren verzögert sich auf unbestimmte Zeit.
Für Sie ändert sich vorerst nichts: Weiterhin müssen Sie das Ergebnis eines Antrags auf Befreiung selbst und in Papierform an Ihren Arbeitgeber rückmelden.
Was ist der Hintergrund des Antrags auf Befreiung?
Mitglieder des Versorgungswerks, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der DRV befreien lassen.
Wie ist das gegenwärtige Verfahren:
• Sie müssen online über das Antragstellerportal einen Antrag auf Befreiung bei uns stellen.
• Ihr Antrag wird von uns bearbeitet und anschließend elektronisch an die DRV weitergeleitet.
• Die DRV teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.
• Das Ergebnis übermitteln Sie in Papierform an Ihren Arbeitgeber.
Wichtig: Der Antrag auf Befreiung muss bei jedem Arbeitgeberwechsel neu gestellt werden.
Weitere Informationen zum Befreiungsantrag finden Sie hier.
Leider verzögert sich momentan die Beantwortung von Mitgliederanfragen.
Derzeit erhalten Mitglieder der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern Telefonanrufe deren Ziel offenbar ist, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, Versicherungsprodukte zu verkaufen sowie Personendaten zu sammeln.
Die Anrufer kündigen einen zweiten Anruf mit einer bestimmten Telefonnummer an und behaupten, dass Sie vorab die private Anschrift sowie Telefonnummer benötigen.
Wir bitten Sie um erhöhte Vorsicht. Falls Sie einen solchen Anruf erhalten, melden Sie uns dies bitte.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Aktuell erreichen die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern viele Anfragen zur Entwicklung von Anwartschaften und Renten sowie Forderungen nach einem Inflationsausgleich. Welche Antworten gibt das Versorgungswerk?
Ist das Finanzierungsverfahren des Versorgungswerkes auch in turbulenten Zeiten geeignet?
Die Finanzierung der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern basiert auf mehreren Komponenten. Alle Bestandteile zusammen bilden das offene Deckungsplanverfahren. Dieses Verfahren macht unser Versorgungswerk resilient und – nebenbei bemerkt – auch viele andere Versorgungswerke, denn es ist ein etabliertes System. Was sind nun die Standbeine der Finanzierung?
Neben den laufenden Mitgliederbeiträgen sind die Erträge aus unserer Kapitalanlage eine wichtige Quelle zur Finanzierung der Renten. Darüber hinaus berücksichtigt das Verfahren rechnerisch auch Beiträge, die aus dem Zugang von Neumitgliedern in der Zukunft resultieren. Damit die Rechnung aufgeht, ist also auch jedes Jahr ein Neuzugang von Berufsangehörigen nötig. Das Verfahren ermöglicht insgesamt eine Vorausfinanzierung der künftigen Renten, bei der neben den eingezahlten Beiträgen und dem vorhandenen Kapitalstock auch schon künftige Erträge in Höhe des Rechnungszinses sowie Beiträge künftiger Mitglieder fest eingerechnet sind.
Welche Rolle spielt der Rechnungszins?
Unsere satzungsgemäße Leistung enthält schon eine vorweggenommene Verzinsung der Beiträge in Höhe des Rechnungszinses. Basis der Berechnungen ist immer der gesamte Kapitalstock zur Absicherung der Renten. Die Ärzteversorgung verwaltet das angesparte Kapital nicht separat für jedes Mitglied individuell, sondern zusammen. Dies hat einen positiven Einfluss auf die Höhe der Anwartschaften und in der Rentenphase auf das angesparte Kapital. Durch den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte ist der Wert der Altersvorsorge gut gegenüber der aktuellen Geldentwertung gewappnet. Den bald zwei inflationären Jahren stehen Jahrzehnte gegenüber, in denen das Versorgungswerk einen realen Mehrwert für Mitglieder und Rentner erwirtschaftete.
Was sind die Voraussetzungen für eine Dynamisierung?
Ganz einfach gesagt: Wir können nur das ausschütten, was wir vorher auch erwirtschaftet haben. So entscheidet die Kammerversammlung entsprechend dem Überschuss des Vorjahres, ob im Folgejahr eine Dynamisierung möglich ist und welchen Umfang sie haben kann. Dabei berücksichtigt sie insbesondere die Risikosituation und vorhandene Rücklagen. Ein weiterer Aspekt sind aufsichtsrechtliche Vorschriften. Da das Dynamisierungspotenzial vom jeweiligen Jahresergebnis abhängt, sind Aussagen zu Dynamisierungen in kommenden Jahren leider nicht möglich.
Bietet das Versorgungswerk einen Inflationsausgleich?
Einen Ausgleich bietet die Ärzteversorgung nicht als Einzelmaßnahme. Aber ein Rechnungszins von 4,00 % bis 2015 und aktuell temporär 3,00 % hat es ermöglicht, dass das Versorgungswerk das Rentenniveau so berechnet, dass Steigerungen weit über der Inflationsrate von vornherein in das Leistungsversprechen integriert sind. Mitglieder sowie Rentnerinnen und Rentner konnten sich so über einen Mehrwert gegenüber der Geldentwertung freuen. In der momentanen Situation ist das natürlich nicht so. Aber Regierungen und Notenbanken arbeiten mit Hochdruck daran, die Inflation zurückzudrängen. So ist die Inflationsrate inzwischen deutlich gefallen.
Was ist wichtiger für eine gute Entwicklung der Anwartschaften und Renten: Rechnungszins oder Dynamisierung?
Im Austausch merken wir, dass Mitglieder Dynamisierungen einen hohen Stellenwert beimessen. Dabei ist der Rechnungszins der stärkere Hebel für eine gute Rente. Denn er stellt Mitgliedern verlässlich höhere Zahlungen in Aussicht, also von Anfang an ein auskömmliches Rentenniveau. Ein Konzept, das von einem niedrigen Rechnungszins ausgeht und dafür regelmäßige hohe Dynamisierungen vorsieht, verurteilt Mitglieder dagegen zu einem anfangs vergleichsweise niedrigen Rentenniveau, das dann im Laufe der Jahre durch Dynamisierungen – die dann hoffentlich wirtschaftlich möglich sind – allmählich steigt. Fazit: Ein guter Rechnungszins sichert eine höhere Startrente und eine bessere Planbarkeit.
Derzeit sind die Zinsen bei Tages- und Festgeld hoch: Warum spiegelt sich das nicht direkt in Rechnungszins und Dynamisierungen wider?
Vorweg: Die Zinswende spielt uns in die Karten, allerdings erst mittel- bis langfristig. Durch Vorgaben der Aufsicht und aufgrund der Portfoliodiversifizierung besitzen wir einen bedeutenden Bestand an festverzinslichen Wertpapieren, die teilweise einen niedrigen Zins aufweisen und so unser Ergebnis noch einige Zeit beeinflussen werden. Dieser Einfluss wird sich aber bei anhaltend hohen Zinsen neuer Anlagen abschwächen. Die vollen positiven Effekte der Zinswende wird die Ärzteversorgung daher erst schrittweise in den kommenden Jahren ausschöpfen können.
Wir bitten derzeit um erhöhte Vorsicht bei Anrufen von Dritten, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Versorgungswerken ausgeben.
Wir haben erste Hinweise darauf, dass die Energiepreispauschale in einzelnen Fällen besteuert wurde, obwohl sie nicht gezahlt wurde. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Steuerbescheid mit Ihrem Steuerberater dahingehend zu prüfen.
Die Inflation ist derzeit für alle spürbar. Gerade in diesen Zeiten ist für die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ein verantwortungsvoller Umgang mit den Beiträgen ihrer Mitglieder wichtig.