Informationen zur Systemumstellung
Im September 2026 wird bei der Ärzteversorgung eine Systemumstellung durchgeführt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Im September 2026 wird bei der Ärzteversorgung eine Systemumstellung durchgeführt.
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Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke künftig in den Kreis der förderberechtigten Personen für private Altersvorsorgeprodukte einbezogen. Sofern Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können auch Sie diese Förderung in Anspruch nehmen. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Das hierfür erforderliche Einwilligungsverfahren wird über das Versorgungswerk durchgeführt. Über die nächsten Schritte und die damit verbundene Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer informieren wir Sie rechtzeitig.
Es werden nunmehr Steuerpflichtige bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres, die
Damit werden – unter den oben genannten Voraussetzungen – grundsätzlich alle angestellten und selbstständigen Pflichtmitglieder des Versorgungswerkes in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen, wodurch die Schaffung eines privaten Altersvorsorgedepots gefördert werden soll. Die Zulage ist abhängig von der Beitragshöhe im jeweiligen Beitragsjahr.
Zum 1. Januar 2026 sind die Anwartschaften und Renten der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern um 3,00 % gestiegen.
Diese Dynamisierung hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im letzten Jahr beschlossen.