Die aktuellen Themen in der Übersicht
Die Kammerversammlung hat in 2019 auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 beschlossen, die laufenden Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2020 nicht zu erhöhen.
Der Vermögensverwalter Markus Richert hat auf den Finanzplattformen Finanzen.net und wallstreet:online einen Text veröffentlicht, der Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen animieren soll, vorzeitige Altersrente zu beziehen und die ersparten Beiträge in alternative Geldanlagen zu investieren.
Ab dem 1. Juli ist die Position des Geschäftsführers für den Bereich Kapitalanlage der Ärzteversorgung Niedersachsen wieder besetzt. Diese Aufgabe übernimmt Andreas Körner, der viele Jahre CEO der Nomura Asset Management Deutschland war.
Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.
Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.
Sind Sie angestellt als Ärztin oder Arzt und gesetzlich krankenversichert? Dann ist Ihre Situation im Krankheitsfall seit Januar 2016 bei den Beiträgen verbessert. Was ist neu?
