Freiwillige Zuzahlung 2025

Möchten Sie für das Jahr 2025 freiwillige Zuzahlungen leisten? Dann achten Sie bitte drauf, dass diese bis zum 31. Dezember 2025 auf dem Konto der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern eingegangen sind. Nur dann können sie für das Jahr 2025 berücksichtigt und bescheinigt werden. Wenn Sie die Beitragszahlung selbst vornehmen, denken Sie bitte an die rechtzeitige Überweisung.

Bis zum 23. Dezember 2025 sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern für Sie da. Am 29. und 30. Dezember 2025 ist die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern wegen der Feiertage geschlossen.