Mitglieder der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern

Alle Angehörigen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind kraft gesetzlicher Bestimmungen Mitglied der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern, sofern das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind Beamte auf Lebenszeit oder Sanitätsoffiziere als Berufssoldaten.

Angehörige der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind alle, die in Mecklenburg-Vorpommern den Arztberuf aufgrund einer Approbation oder Berufserlaubnis ausüben (oder ausüben dürfen und in Mecklenburg-Vorpommern wohnen).

Dies sind zum Beispiel:

  • Ärzte ohne ärztliche Berufsausübung (z.B. bis zur Einberufung zum Wehrdienst, bei Arbeitslosigkeit, aber auch bei Aufgabe der Berufstätigkeit, Stipendiaten)
  • Angestellte Ärzte
  • Ärztliche Vertreter
  • Ärzte in freier Praxis
  • Ärzte als Beamte auf Widerruf oder auf Zeit und Sanitätsoffiziere als Soldaten auf Zeit
  • Ärzte als wissenschaftliche Mitarbeiter in Forschung und Industrie, im Journalismus, als Informatiker usw.

Für diesen Kreis besteht Pflichtmitgliedschaft auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern.

Das gilt uneingeschränkt auch für Ärztinnen/Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit.