Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern

Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern besteht seit dem 01.10.1991. Ihre Mittel sind zweckgebunden und gesondert zu verwalten.

Aufgabe der Ärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.

Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Kinderzuschuss
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbegeld
  • Überleitung der Versorgungsabgaben

Darüber hinaus kann zusätzlich ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für

  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Anschlussheilbehandlungen
gewährt werden.

Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern unterliegt der Staatsaufsicht gemäß § 97 des Heilberufsgesetzes. Die Rechtsaufsicht wird danach vom Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Versicherungsaufsicht vom Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgeübt.

Gesetzliche Grundlage für die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist § 5 Abs. 1 HKG