Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern besteht seit dem 01.10.1991. Ihre Mittel sind zweckgebunden und gesondert zu verwalten.Aufgabe der Ärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.
Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kinderzuschuss
- Hinterbliebenenrente
- Sterbegeld
- Überleitung der Versorgungsabgaben
Darüber hinaus kann zusätzlich ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Anschlussheilbehandlungen
Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern unterliegt der Staatsaufsicht gemäß § 97 des Heilberufsgesetzes. Die Rechtsaufsicht wird danach vom Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Versicherungsaufsicht vom Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgeübt.
Gesetzliche Grundlage für die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ist § 5 Abs. 1 HKG